Alle Preise verstehen sich ohne Lieferung und Aufstellung (Selbstabholer). Lieferung und Aufstellung kann jedoch hinzugedacht werden. Dazu bitte kurz nachfragen.
§ 1 Mietgegenstand
1.1 Der Vermieter vermietet an den Mieter wie im Angebot aufgeschlüsselte Artikel.
§ 2 Mietzeit
2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 1.Nutzungstag.
§ 3 Kündigung
3.1 Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
3.2 Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Miete, Nebenkosten, Zahlungsweise
4.1 Die Miete für die _____ – tägige Nutzung der in § 1 beschriebenen Mietsache beträgt
laut Angebot______€.
§ 5 Mietsicherheit
5.1 Der Mieter leistet zu Beginn des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Sicherung der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis eine Kaution.
5.2 Der Vermieter ist berechtigt, sich wegen Forderungen, die er gegen den Mieter während oder nach Beendigung der Mietdauer im Zusammenhang mit diesem Vertrag gegen den Mieter erlangt, aus der Kaution zu befriedigen.
5.3 Über die Kaution ist nach Beendigung der Mietzeit abzurechnen; die verbleibende Kautionssumme einschließlich Zinsen ist an den Mieter auszubezahlen. Dieser Rückzahlungsanspruch wird drei Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses zur Zahlung fällig.
§ 6 Mängel der Mietsache, Pflicht zur Mängelanzeige
6.1 Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln.
6.2 Zeigt sich ein Mangel der Mietsache, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
6.3 Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn er die Mietsache unsachgemäß behandelt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen. Im Falle eines Schadens ist der Wiederbeschaffungspreis der Anlage zu erstatten.
§ 7 Überlassung der Mietsache an Dritte
Der Mieter ist nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere die Mietsache unterzuvermieten.
§ 8 Haftung
Bei eventuellem Ausfall der Mietgegenstände übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung und zahlt keine Ausfallentschädigung.
Bei evtl. Schäden gegenüber Dritten übernimmt der Mieter die Haftungen in voller Höhe.
Der Vermieter weist darauf hin, dass bei öffentlichen Veranstaltungen Meldepflicht bei der Gema besteht.
§9 Schriftform
Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.